Im Jahre 1967 entstand der Pommersche Kreis- und Städtetag. Dadurch erlangten die hinterpommerschen Heimatkreise, die sich bereits in den Jahren zuvor gebildet hatten, den Status als Fortsetzungskörperschaften der jeweiligen Stadt- und Landkreise.
Als Angehörige des Heimatkreises Schlawe verstehen sich all diejenigen, die in diesem Kreis geboren sind oder dort ihren ständigen Wohnsitz hatten sowie deren Ehegatten und Nachkommen.
Der Kreis Schlawe liegt im östlichen Teil Hinterpommerns. Seine Nordgrenze bildet der Küstenstreifen zur Ostsee. Westlich grenzt der Kreis Köslin, südöstlich der Kreis Rummelsburg und schließlich im Nordosten der Kreis Stolp an den Schlawer Kreis. Nach der letzten grundlegenden Gebietsbereinigung im Jahre 1876 umfasste der Kreis Schlawe eine Fläche von 1584 qkm. Diese Grenzen des Landkreises blieben bis 1945 bestehen.
Im Jahre 1936 gliederte sich der Kreis Schlawe in 4 Städte und 137 Landgemeinden, etwa 78.000 Menschen waren damals hier beheimatet. Damit war der Kreis Schlawe sowohl flächenmäßig als auch auf die Bevölkerung bezogen der drittgrößte Kreis im gesamten Regierungsbezirk Köslin jeweils hinter den Kreisen Stolp und Belgard.